Grindelwald – Berner Oberland
Liebe Leserin, lieber Leser
Bereits im August habe ich mich dazu entschieden, im Herbst einige Tage im Berner Oberland zu verbringen. Auf dem Campingplatz Gletscherdorf habe ich einen Stellplatz mit passender Grösse für BLUEFIRE gefunden und für eine Woche gebucht. Was ich bei der Buchung natürlich nicht wissen konnte, war der Umstand, dass das Wetter einmal mehr Kapriolen gemacht hat, die nicht wirklich in diese Jahreszeit Herbst passen. So habe ich den ersten Schneefall der anstehenden Wintersaison geniessen können und etwas mehr Zeit Indoor verbracht, als geplant. Dank meiner Standheizung aber kein Problem, die lief eine Woche rund um die Uhr fehlerfrei und sorgte auch bei geringen Aussentemperaturen für angenehme Wärme drinnen.
Das Highlight meiner Woche war zweifelsfrei die Teilnahme am nachfolgend detailliert beschriebenen Anlass Chästeilet, einer jahrhundertelangen Tradition, die ich bisher nur vom Hörensagen kannte. Davon Kenntnis erhalten habe ich von einem langjährigen Freund aus der Gegend. Merci für den Tipp Jürg!
Chästeilet der Bergschaft Scheidegg
Die Bergschaft Scheidegg ist eine der sieben Bergschaften in Grindelwald, die in seinen Grundzügen mehr als ein halbes Jahrtausend alt sind (Taleinungsbriefe aus den Jahren 1404 / 1538 / neueste Fassung 25.03.2002), und sich bewährt haben.
Jede Bergschaft ist mit dem Alp- und Talboden verbunden. So bilden sie noch heute die Gemeindebezirke der Gemeinde Grindelwald. Vor über 600 Jahren wurde festgelegt, wieviel Land im Tal eine Kuh für das Winterfutter braucht, dies wurde „Seyung“ genannt und gilt bis heute zur Berechnung mit wieviel Vieh die Alp bestossen wird. Dieses Land ergab dann ein Bergrecht an der zugehörigen Gemeinschaftsalp. So dürfen grundsätzlich noch heute nur Kühe auf die Alp, die im Grindelwaldtal den Winter verbracht haben. Das Bergrecht ist an das Land im Tal gekoppelt und darf weder verkauft noch gehandelt werden.
Der Taleinungsbrief ist seit 1538 gültig und wurde kontinuierlich den sich verändernden Zeitumständen schon fünf Mal angepasst, das letzte Mal im Jahre 2002. Aber die Grundgedanken der gemeinsamen Alpsömmerung, die Regelung von der Eignungsversammlung und Tagwannpflicht sind gleich geblieben. Die Statuten der Bergschaft Scheidegg sind im 2003 erneuert worden.
Die Pflicht jedes Grundstückbesitzers ist, sein ihm zugeteilter „Alphag“ (Alpzaun) jedes Jahr instand zu stellen, auch wenn heute ein Chalet auf dem Land steht. So kommen auch Feriengäste mit einem Chalet zu ihrem „Chalethag“ auf der Alp.
Auf der Alp Scheidegg hat es zurzeit zu wenig taleigenes Vieh. Deshalb wird fremdes Vieh gesömmert, mit Ausnahmebewilligung durch die Taleignungskommission.
Nächster Stellplatz
Am Dienstag ist die Heimreise geplant, die restlichen Tage der Woche zuhause sind voll mit Terminen und doch geht’s nächste Woche bereits wieder los und zwar Richtung Norden.
bleibt dran und bis bald!
Danke für deine Erklärungen in diesem Beitrag … diese sind immer spannend zu lesen und vorallem lebt man ein Stück mit.
Habe wieder etwas neues gelernt und endlich verstanden wie das mit dem Alprecht ist!!
Deinen Stil und Art in deinem Blog zu schreiben habe ich bis vor kurzem von dir nicht gekannt – da merkt man deine Faszination und deine Lust nach Abenteuer 🙂
Da lernt man einen Menschen neu kennen …
schön auch nach so vielen Jahren noch neue Seiten an dir zu entdecken!!
Ich bleibe dran am Beiträge lesen … bin gespannt was als nächstes dran kommt.
C’est magnifique. Merci pour le partage, grosses bises 🙂